Angelordnung

A n g e l o r d n u n g

März 2002

Der Verein Angelfreunde Groß Köris e. V. führt in vielfältiger Form Gemeinschaftsangeln sowohl vom Boot als auch vom Ufer durch.
Gemeinschaftsangeln dienen der Förderung der Kameradschaft und sind ein Maßstab für das anglerische Geschick und Können der Sportfreunde untereinander. Es sind feste Bestandteile unseres Vereinslebens. Gemeinschaftsangeln werden nur zum Zwecke des Nahrungserwerbs oder der Hege der Fischbestände durchgeführt. Das Hegeangeln ist eine Veranstaltung die das Ziel hat, den Bestand vorher festgelegter Fischarten zu reduzieren.
Hierfür gibt der Gewässerwart vor jedem Angeln bekannt, welche Fischarten beangelt  werden. Es werden die gesetzlichen fischereirechtlichen Bestimmungen sowie Natur- und Tierschutzgesetze eingehalten. Bei der Beangelung von DAV-Gewässern ist  zusätzlich die Gewässerordnung des LAVB (Fangbegrenzungen und Mindestmaße bei  Edelfischen) einzuhalten.

Eine Erfassung des Fanges (Wiegen) ist lt. § 8 der Fischereiordnung des Landes Brandenburg möglich.  Der Gewässerwart kann in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand einen Wertungsmodus festlegen.

Vor Beginn eines Gemeinschaftsangelns muss eine sinnvolle Ver­wertung des Fanges organisiert werden.  Eine sinnvolle Verwertung liegt vor bei:

  • Eigenverwertung
  • Futter für Tierzuchtanlagen
  • Kadaververwertung bei kranken oder verseuchten Fischen
  • Umsetzen von Fischen als Bewirtschaftungsmaßnahme, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden können.

Es ist verboten, die gefangenen Fische zu verkaufen, oder in ein Privatgewässer umzusetzen.

Über die Art der Durchführung von Gemeinschaftsangeln, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und weitere technische Bedingungen, informiert vor Beginn der Veranstaltung der Gewässerwart die Teilnehmer. 

Grundsätzlich gelten folgende Festlegungen:

1. Futter

Es ist eine Futtermenge bis max.5 l Trockenmasse gestattet.

Das Futter darf kein Blut, Molke oder Zuckmückenlarven enthalten. 

Das Setzen von Futterkörben oder das Verpacken des Futters zum Hinauswerfen ist nicht zulässig.

Nach dem 1. Signal ist es gestattet, Grundfutter einzubringen.

Nach dem 2. Signal (Angelbeginn) darf nur noch Lockfütterung (jeweils nur soviel wie der Angler mit einer Hand fassen, formen und werfen kann) eingebracht werden.  Ein vorheriges Formen und Ballen der Lockfütterung ist nicht gestattet.

Hilfsmittel (wie Katapult) zum Ausbringen des Futters sind erlaubt.

2. Köder

2.1 Friedfischangeln

Erlaubt sind alle Friedfischköder entsprechend der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg, nicht zugelassen sind gefärbte
Maden und Zuckmückenlarven.

 2.2. Raubfischangeln

 Erlaubt sind Spinner, Blinker, Wobbler und Twister, sowohl handelsüblich als auch Eigenbau und Posenmontagen mit totem Köderfisch.

3. Geräte

3.1. Friedfischangeln

Rute: Beliebig, es darf nur mit einer Rute geangelt werden, montierte Reserveruten dürfen unbeködert bereit gelegt werden.

Schnur: Beliebig, die Schnur ist mit einer Pose und Beschwerung sowie einem Haken zu versehen.

Haken: Es darf nur ein einzelner einschenkliger Haken beliebiger Größe verwendet werden.

3.2. Raubfischangeln

Rute:     beliebig

Rolle:    beliebig

Schnur: beliebig

4. Angelstrecken

4.1. Friedfischangeln

Die Angelplätze werden fortlaufend ausgesteckt und haben nach Möglichkeit eine Breite von 10 m.

Der Angler hat das Recht, beim Angeln vom Ufer den Raum innerhalb seines Angelplatzes beliebig zu nutzen, d.h. sein Angelplatz erstreckt sich von der gelosten bis zur nächst höheren Zahl.

Es darf nur der genannte Raum beangelt und befüttert werden.

Die einzelnen Angelplätze werden durch Schilder gekennzeichnet.

Nach dem Angeln ist der Platz sauber zu verlassen.

Beim Angeln vom Boot ist dieses in einem Abstand von 2 m zur Markierungsboje fest zu

verankern. Für geeignete Anker hat jeder Angler selbst zu sorgen.

Ein Umsetzen des Bootes während des Angelns ist nicht zulässig.

4.2. Raubfischangeln

Das Raubfischangeln kann in fließenden oder stehenden Gewässern durchgeführt werden.

Eine Einteilung in Angelplätze entfällt, jedoch ist das Boot beim Angeln fest zu verankern. Der Angelplatz kann beliebig oft, aber ohne Behinderung anderer Angler, gewechselt werden.

5. Signale

Es werden 3 Signale gegeben:

  1. Signal: 5 Min. vor Angelbeginn
  2. Signal: Angelbeginn
  3. Signal: Ende der Angelveranstaltung, die Angel muss unverzüglich aus dem          Wasser gezogen werden.

6. Dauer der Angelveranstaltung

Die Teilnehmer am Gemeinschaftsangeln treffen sich eine Stunde vor dem festgelegten Beginn des Angelns. Dreißig Minuten vor Beginn werden die ausgelosten Angelplätze gemeinsam aufgesucht. Verspätet eintreffende Angler müssen sich vom Gewässerwart über die Angelbedingungen informieren lassen. Gemeinschaftsangeln dauern grundsätzlich 3 Stunden. Bei widrigen Bedingungen (Regen, Schnee, Sturm) kann durch den Gewässerwart bis auf 90 Minuten verkürzt bzw. bei 2 ausgeschriebenen Durchgängen auf 1 Durchgang reduziert werden.

Bei Gewitter muss grundsätzlich unterbrochen werden, wegen der extrem hohen Leitfähigkeit von Kohlefasermaterialien.

7. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an Gemeinschaftsangelveranstaltungen ist nur, wer einen gül­tigen Fischereischein und das Mitgliedsdokument mit der gültigen Beitragsmarke vorweisen kann. 

8. Allgemeine Hinweise

Jeder Teilnehmer an einem Gemeinschaftsangeln ist verpflichtet, weidgerecht mit den gefangenen Fischen umzugehen, d.h. geschonte Fischarten sind sofort schonend vom Haken zu lösen und ins Wasser zurückzusetzen. Die gefangenen Fische können in einem hinreichend geräumigen Netz während der Angelveranstaltung gehältert werden, oder sind sofort zu betäuben und abzustechen. Gehälterte Fische sind sofort nach Ende der Angelveranstaltung durch Betäuben und Abstechen zu töten.

Danach darf erst der Angelplatz verlassen werden.

Zur Beanglung freigegebene Fischarten sind entsprechend dem Hegezweck nach § 17 Tierschutzgesetz zu behandeln.

Die Benutzung elektronischer Hilfsmittel (Fischfinder, Echolot) ist unzulässig.

Jeder Teilnehmer am Hegeangeln muss das Hegeziel kennen und hat den Hinweisen des Gewässerwarts Folge zu leisten.

Von jedem Teilnehmer wird ein faires Auftreten beim Gemeinschaftsangeln erwartet.